Versandunternehmen

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Die meisten Versandunternehmen schließen einen Transport von Wirbellosen aus. Allerdings gibt es in Deutschland einige Unternehmen, mit denen Wirbellose − eine entsprechende Verpackung vorausgesetzt − verschickt werden können.
Alle Quellen sind von nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert worden. Es wird keine Garantie auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktuallität der Liste gegeben.

Wirbellosenversand gestattet

DHL

Die Deutsche Post lässt den Versand von Wirbellosen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu (Stand 01.01.2012):

[…]
2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschluss von Verbotsgut
[…]
(2) Verbotsgüter sind:
[…]
3. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;

[…]

TNT

TNT erlaubt den Versand von Wirbellosen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 06/2011):

[…]
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter
[…]
lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;

[…]

UPS

Ein Versand von Wirbeltieren mit UPS wird in den Beförderungsbedingungen (REV.01/12) zwar nicht ausgeschlossen, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt.

Wirbellosenversand nicht gestattet

GLS

Das Versandunternehmen GLS schließt einen Versand von lebenden Tieren, laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus (Stand April 2011):

[…]
3. Beförderungsausschlüsse
Angesichts der unter Ziffer 2 (insbesondere Ziffer 2.1) dargestellten Abläufe sind nachfolgend aufgeführte Güter und Pakete aufgrund ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit von der Beförderung durch GLS Germany ausgeschlossen:
[…]
verderbliche und temperaturgeführte Güter, sterbliche Überreste, lebende Tiere,

[…]

Hermes

Ein Versand von Wirbellosen ist durch die Geschäftsbedingungen (Stand 31.10.2011) des Versandunternehmens Hermes untersagt:

[…]
4.2 Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:
[…]
4.2.6 Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten,

[…]

DPD

DPD schließt den Versand von Wirbellosen laut den Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand März 2008) aus:

[…]
3 Beförderungsausschlüsse
[…]
3.1.9 Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen; leicht verderbliche Güter; lebende oder tote Tiere; medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; medizinische Abfälle; menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe;
[…]

Versand ins Ausland

Der Versand ins Ausland stellt eine besondere Herausforderung dar und sollte nur unter entsprechenden Vorkehrungen durchgeführt werden. Auch bei einem Versand ins Ausland, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Transportunternehmnes zu beachten.

Deutsche Post

Der Versand von Wirbellosen per Groß- oder Maxibrief ist laut den Allgemeinen Geschäftbedingungen, siehe AGB Brief International (Stand 1.1.2016) für Briefe international über die Deutsche Post gestattet:


[…]
2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschluss von Verbotsgut
[...]
(2) Von der Beförderung sind ausgeschlossen:
[…]
3. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen und wirbellose Tiere, wie Bienenköniginnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;
[…]


DHL

Gegenüber dem Versand als Brief per Post ist der Versand per DHL nicht gestattet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe AGB DHL Paket International (Stand Juli 2011) für Pakete international klammern den Transport von Tieren komplett aus.


[…]
2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschlüsse
[...]
(2) Die Deutsche Post schließt keinen Vertrag über die Beförderung folgender Pakete (ausgeschlossene Güter); Mitarbeiter der Deutschen Post sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über solche Pakete zu schließen:
[…]
3. Pakete, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten;
[…]