Versandunternehmen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Versandunternehmen GLS schließt einen Versand von lebenden Tieren, laut den [http://www.gls-group.eu/276-I-PORTAL-WEB/content/GLS/DE03/DE/510218_-allgemeine-geschftsbedingungen.htm/ Allgemeinen Geschäftsbedingungen] aus (Stand April 2011): | |||
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Version vom 15. März 2012, 20:45 Uhr
Die meisten Versandunternehmen schließen einen Transport von Wirbellosen aus. Allerdings gibt es in Deutschland einige Unternehmen, mit denen Wirbellose − eine entsprechende Verpackung vorausgesetzt − verschickt werden können.
Wirbellosenversand gestattet
DHL
Die Deutsche Post lässt den Versand von Wirbellosen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu (Stand 01. 01. 2012):
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2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschluss von Verbotsgut
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(2) Verbotsgüter sind:
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3. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;
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Wirbellosenversand nicht gestattet
GLS
Das Versandunternehmen GLS schließt einen Versand von lebenden Tieren, laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus (Stand April 2011):
[…]
3. BeförderungsausschlüsseAngesichts der unter Ziffer 2 (insbesondere Ziffer 2.1) dargestellten Abläufe sind nachfolgend aufgeführte Güter und Pakete aufgrund ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit von der Beförderung durch GLS Germany ausgeschlossen:
[…]
verderbliche und temperaturgeführte Güter, sterbliche Überreste, lebende Tiere,
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