Versandunternehmen: Unterschied zwischen den Versionen
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==DHL== | ==Wirbellosenversand gestattet== | ||
===DHL=== | |||
Die Deutsche Post lässt den Versand von Wirbellosen in ihren [http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/DP_AGB_BRIEF_National_2511_final.pdf allgemeinen Geschäftsbedingungen] ausdrücklich zu (Stand 01. 01. 2012): | Die Deutsche Post lässt den Versand von Wirbellosen in ihren [http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/DP_AGB_BRIEF_National_2511_final.pdf allgemeinen Geschäftsbedingungen] ausdrücklich zu (Stand 01. 01. 2012): | ||
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[…]</blockquote> | […]</blockquote> | ||
==Wirbellosenversand nicht gestattet== | |||
===GLS=== | |||
===Hermes=== | |||
===DPD=== | |||
[[Kategorie:Versand]] | [[Kategorie:Versand]] | ||
Version vom 15. März 2012, 20:34 Uhr
Die meisten Versandunternehmen schließen einen Transport von Wirbellosen aus. Allerdings gibt es in Deutschland einige Unternehmen, mit denen Wirbellose − eine entsprechende Verpackung vorausgesetzt − verschickt werden können.
Wirbellosenversand gestattet
DHL
Die Deutsche Post lässt den Versand von Wirbellosen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu (Stand 01. 01. 2012):
[…]
2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschluss von Verbotsgut
[…]
(2) Verbotsgüter sind:
[…]
3. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;
[…]