Versandunternehmen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Deutsche Post lässt den Versand von Wirbellosen in ihren [http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/DP_AGB_BRIEF_National_2511_final.pdf allgemeinen Geschäftsbedingungen] ausdrücklich zu (Stand 01. 01. | Die Deutsche Post lässt den Versand von Wirbellosen in ihren [http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/DP_AGB_BRIEF_National_2511_final.pdf allgemeinen Geschäftsbedingungen] ausdrücklich zu (Stand 01. 01. 2012): | ||
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Version vom 15. März 2012, 17:56 Uhr
Die meisten Versandunternehmen schließen den Transport von Tieren kategorisch aus. Allerdings gibt es in Deutschland einige Unternehmen, mit denen Wirbellose − eine entsprechende Verpackung vorausgesetzt − verschickt werden können:
DHL
Die Deutsche Post lässt den Versand von Wirbellosen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu (Stand 01. 01. 2012):
[…]
2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschluss von Verbotsgut
[…]
(2) Verbotsgüter sind:
[…]
3. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;
[…]